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Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Privatkunden. Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Käufe im KLAPP Online-Shop, die von Privatkunden getätigt werden. Privatkunden in diesem Sinne sind Personen mit Wohnsitz und Lieferadresse in der Bundesrepublik Deutschland oder in der Republik Österreich, soweit die von ihnen bestellten Waren weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

§ 2 Vertragsabschluss

Mit der Präsentation unserer Waren und der Einräumung der Möglichkeit zur Bestellung ist noch kein verbindliches Angebot unsererseits verbunden. Erst Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei uns aufgeben, senden wir Ihnen an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse eine E-Mail zu, mit der wir den Eingang Ihrer Bestellung bestätigen und deren Einzelheiten aufführen (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag mit uns kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen.

§ 3 Preise und Versandkosten

Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise inkl. Umsatzsteuer. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung ausgewiesen ist. Hinzu kommt eine Versandkostenpauschale von 2,99€. Über die Einzelheiten können Sie sich unter Lieferungen informieren. Die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, die im Falle einer Rückgabe der Ware durch Sie in Ausübung Ihres Widerrufsrechts entstehen, sind von Ihnen zu tragen. Bei Ausübung Ihres Widerrufsrechts erstatten wir Ihnen die Versandkosten zurück.

§ 4 Zahlung

Die Zahlung durch Sie an uns erfolgt wahlweise per

  • Rechnung und Zahlung an die Klarna GmbH (Klarna Bank AB)
  • Kreditkarte
  • PayPal

In Zusammenarbeit mit Klarna Bank AB (publ), Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden, bieten wir die folgenden Zahlungsoptionen an. Die Zahlung erfolgt jeweils an Klarna:

Rechnung

Die Zahlungsfrist beträgt [14] Tage ab Versand der Ware/ des Tickets/ oder, bei sonstigen Dienstleistungen, der Zurverfügungstellung der Dienstleistung. Die vollständigen Rechnungsbedingungen für die Länder in denen diese Zahlart verfügbar ist finden Sie hier: Deutschland, Österreich.

Kreditkarte

(Visa/Mastercard): Verfügbar in Deutschland. Die Abbuchung erfolgt nach Versand der Ware oder Tickets / Verfügbarkeit des Services oder im Falle eines Abonnements entsprechend der kommunizierten Zeiten.

Die Nutzung der Zahlungsarten Rechnung setzt eine positive Bonitätsprüfung voraus. Insofern leiten wir Ihre Daten im Rahmen der Kaufanbahnung und Abwicklung des Kaufvertrages an Klarna zum Zwecke der Adress- und Bonitätsprüfung weiter. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen nur diejenigen Zahlarten anbieten können, die aufgrund der Ergebnisse der Bonitätsprüfung zulässig sind. Weitere Informationen und Klarnas Nutzungsbedingungen finden Sie hier. Allgemeine Informationen zu Klarna erhalten Sie hier. Ihre Personenangaben werden von Klarna in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und entsprechend den Angaben in Klarnas Datenschutzbestimmungen behandelt.

PayPal

Bei der Bezahlung mit PayPal werden Sie im Bestellprozess auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, müssen Sie dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung im Shop fordern wir PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar danach automatisch durchgeführt.

§ 5 Zahlungsverzug

Geraten Sie mit einer Zahlung in Verzug, gelten die hierzu von unserem Zahlungspartner Klarna geregelten Bestimmungen. Entsprechende Informationen finden Sie bei Klarna.

§ 6 Aufrechnung

Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der KLAPP Cosmetics GmbH unbestritten sind.

§ 7 Zurückbehaltungsrecht

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts sind Sie nur insoweit befugt, als Ihr Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 8 Lieferung/Transportschäden

(1) Die Lieferung erfolgt an Ihre angegebene Lieferanschrift, jedoch nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich.

(2) Macht höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, Terroranschlag) die Lieferung oder eine sonstige Leistung dauerhaft unmöglich, ist eine Leistungspflicht von der KLAPP Cosmetics GmbH ausgeschlossen. Bereits gezahlte Beträge werden von uns unverzüglich erstattet.

(3) Die KLAPP Cosmetics GmbH kann außerdem die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Kaufvertrages und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu Ihrem Interesse an der Erfüllung des Kaufvertrages steht. Bereits gezahlte Beträge werden von uns unverzüglich erstattet.

(4) Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte sofort bei dem Zusteller und nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt zu uns auf.

(5) Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte keine Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung aller gegenüber Ihnen bestehenden Ansprüche aus dem Kaufvertrag bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von der KLAPP Cosmetics GmbH von Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht, dürfen Sie die Ware weder weiterveräußern noch über die Ware verfügen; insbesondere dürfen Sie Dritten vertraglich keine Nutzung an der Ware einräumen.

§ 10 Mängelrechte

(1) Ein bereits bei der Lieferung mangelhaftes Kosmetikprodukt (Gewährleistungsfall) wird von der KLAPP Cosmetics GmbH auf unsere Kosten durch Lieferung eines mangelfreien Produktes ersetzt. Wir weisen darauf hin, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, wenn das Produkt bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatte. Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere dann nicht vor:

a) Bei Schäden, die bei Ihnen durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind.

b)Bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte von Ihnen schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt wurden (insbesondere extremen     Temperaturen, Feuchtigkeit oder ähnliches).

(2) Erfordert die von Ihnen begehrte Nachlieferung einen Aufwand, der in Anbetracht des Produktpreises unter Beachtung des Vertragsinhaltes und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu Ihrem Leistungsinteresse steht – wobei insbesondere der Wert des Kaufgegenstandes im mangelfreien Zustand und die Bedeutung des Mangels zu berücksichtigen sind – beschränkt sich Ihr Gewährleistungsanspruch auf die Rückerstattung des Kaufpreises und der Versandkosten.

(3) Für den Fall der Nachlieferung verpflichten Sie sich, das mangel-/fehlerhafte Produkt auf unsere Kosten unter Angabe der Auftragsnummer an die von uns angegebene Rücksendeadresse einzusenden. Die Rücksendung der mangel-/fehlerhaften Ware ist zwingende Voraussetzung für die Nachlieferung mangelfreier Ware oder die Erstattung des Kaufpreises nebst der Versandkosten. In Übrigen gelten bei einer von Ihnen vertretenden Verletzung der Rücksendungspflicht die gesetzlichen Bestimmungen.

(4) Die gesetzliche Gewährleistung von der KLAPP Cosmetics GmbH endet zwei Jahre ab Lieferung der Ware. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware.

§ 11 Alternative Streitbeilegung

Wir sind bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus dem zwischen uns bestehenden Vertragsverhältnis einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus sind wir zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren nicht verpflichtet und können Ihnen die Teilnahme an einem solchen Verfahren leider auch nicht anbieten.

§ 12 Haftung

(1) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die KLAPP Cosmetics GmbH nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haften wir nicht.

(2) Unabhängig von einem Verschulden von der KLAPP Cosmetics GmbH bleibt eine Haftung unsererseits bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie unberührt.

(3) Die KLAPP Cosmetics GmbH ist auch für die während ihres Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Lieferung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

(4) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von der KLAPP Cosmetics GmbH für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

§ 13 Anwendbares Recht

Der von Ihnen und der KLAPP Cosmetics GmbH abgeschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention of Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“). Unberührt hiervon bleiben die zwingenden Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben.

§ 14 Gerichtsstand

Sofern Sie entgegen Ihren Angaben bei der Bestellung keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben oder nach Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder Ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Eschwege/Kassel.

§ 15 Salvatorische Klausel, Schriftform

(1) Sollten einzelne vorstehende Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.

(2) Änderungen oder Ergänzungen eines online geschlossenen Kaufvertrages bedürfen der Schriftform.

Stand 11/2019




Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden

1. Geltungsbereich, Form

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen („AVB“) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Käufer“). Die AVB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB) ist.

1.2 Sofern nichts Anderes vereinbart, gelten die AVB in der dem Kunden zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

1.3 Unsere AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis

gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

1.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

1.6 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2. Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Die bestellten Waren können aufgrund der technisch bedingten Darstellungsmöglichkeiten geringfügig im Rahmen des Zumutbaren von den in den Produktunterlagen oder Internet dargestellten Waren abweichen, insbesondere kann es hierbei zu farblichen Abweichungen kommen, soweit dies zumutbar ist. Der Mindestwarenwert einer Bestellung beträgt EUR 100,- (netto).

2.2 Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts Anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. 2.3 Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.

3. Lieferfrist und Lieferverzug

3.1 Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist für Lieferungen innerhalb Deutschlands ca. zwei (2) Wochen, für Lieferungen außerhalb Deutschlands in ein EULand ca. vier (4) Wochen und für Lieferung in ein Nicht-EU-Land ca. sechs (6) Wochen ab Vertragsschluss.

3.2 Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (aufgrund von Nichtverfügbarkeit der Leistung, höherer Gewalt oder sonstiger, im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unvorhersehbarer Ereignisse), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben. Wir werden alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.

3.3 Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.

3.4 Die Rechte des Käufers gemäß Ziffer 9 dieser AVB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

4. Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

4.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Die hierbei etwaig anfallenden Kosten sind unserer im Zeitpunkt gültigen Preis- und Versandkostenliste zu entnehmen. Soweit nicht etwas Anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

4.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person über. Dies gilt unabhängig davon, ob wir nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preis- und Versandkostenliste

ggf. die Versandkosten übernehmen. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

4.3 Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.

4.4 Wir sind nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks

verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Käufer hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Sofern im Einzelfall nichts Anderes vereinbart ist, gilt unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Preis- und Versandkostenliste, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Soweit den vereinbarten Preisen unsere Listenpreise zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier (4) Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten unsere bei Lieferung gültigen Listenpreise (jeweils abzüglich eines ggf. vereinbarten prozentualen

oder festen Rabatts).

5.2 Beim Versendungskauf (Ziffer 4.1) trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preis- und Versandkostenliste und die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.

5.3 Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen zu den folgenden Konditionen: Bankeinzug sofort mit 3% Skonto, Zahlung innerhalb von vierzehn (14) Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Skonto ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch einen Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

5.4 Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Sie gelten erst nach vollständiger Gutschrift als Zahlung. Gebühren gehen zulasten des Käufers.

5.5 Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber

Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. 5.6 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten

oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus derselben Bestellung ergeben, unter der die betreffende Lieferung erfolgt ist.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

6.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

6.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

6.4 Der Käufer ist bis auf Widerruf gemäß unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie

für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen

gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns

ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Ziffer 6.2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt

und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Ziffer

6.3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

7. Nutzung der Marke; Weiterverkauf nur in Originalverpackung

7.1 Unsere Marke darf ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht verwendet werden.

7.2 Unsere Waren dürfen nur in Originalaufmachung verkauft werden. Sie dürfen weder umgepackt

noch ab- oder umgefüllt werden.

8. Mängelansprüche des Käufers

8.1 Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress

sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Käufer oder einen anderen Unternehmer weiterverarbeitet wurde.

8.2 Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und sonstige Angaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren.

8.3 Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB).

8.4 Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Käufers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von drei (3) Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

8.5 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen

zu verweigern, bleibt unberührt.

8.6 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der

Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

8.7 Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.

8.8 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende

Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.

8.9 Bei der Rücknahme von Retouren können Aufarbeitungskosten berechnet werden. Das gilt nicht, wenn der Käufer die Verschlechterung der Ware nicht zu vertreten hat. Retouren, die nicht auf einer mangelhaften Lieferung unsererseits beruhen, sondern durch Überalterung oder Dispositionsfehler beim Käufer zustande kommen, können nicht berücksichtigt werden.

8.10 Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

8.11 Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 9 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

9. Haftung

9.1 Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen. Auch für sonstige Schäden, die auf vorsätzlicher Pflichtverletzung oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir unbeschränkt

9.2 Für Sach- und Vermögensschäden aufgrund einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet wir nur beschränkt auf den bei Abschluss des Vertrages vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Käufer vertrauen darf.

9.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

9.4 Soweit die Haftung für uns beschränkt oder ausgeschlossen ist, gelten die Beschränkungen oder Ausschlüsse auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9.5 Die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gemäß dieser Ziffer 9 lassen unsere Haftung gemäß den zwingenden gesetzlichen Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, aufgrund des arglistigen Verschweigens eines Mangels sowie der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache unberührt.

10. Verjährung

10.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung.

10.2 Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gemäß Ziffer 9.1 sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren

ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand

11.1 Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

11.2 Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Kassel. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

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